Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Golf Studio der Firma Golf Studio Ana OG,

A-8813 St. Lambrecht, Am Grünen Weg 5

 

1. Die Benützung sämtlicher Anlagen im Golfstudio (insbesondere Golfsimulatoren, Putting Green, Indoor-Aufenthaltsflächen) findet ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) statt. Die ausschließliche Geltung dieser AGB wird mit jedem Anlagenbenützer entweder durch eigenhändige Unterschrift auf den AGB vor Ort, oder im Rahmen seiner Anmeldung über Internet vereinbart. Die Firma Golfstudio Ana OG wird im Rahmen der AGB als Anlagenbetreiber, jeder Gast als Anlagenbenützer bezeichnet. Die einmalige Unterfertigung der AGB durch den Anlagenbenützer bewirkt, dass die AGB auch für alle zukünftigen Anlagenbenützungsfälle gilt.

 

2. Jeder Anlagenbenützer ist verpflichtet, das von ihm verwendete Material (insbesondere: Golfschläger) auf die Funktionstauglichkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen. Der Anlagenbetreiber haftet für Schäden aus funktionsuntauglichem oder funktionsunsicherem Material nicht. Dem Anlagenbenützer wurde vom Anlagenbetreiber empfohlen für eine Haftpflichtversicherungsdeckung aus, vom Anlagenbenützer verschuldeten Freizeit-/Sportunfällen zu sorgen.

 

3. Jeder Anlagenbenützter hat unmittelbar vor Beginn einer  Benützungseinheit den ordnungsgemäßen, insbesondere unbeschädigten Zustand der von ihm zu verwendenden Anlage zu überprüfen und dabei festgestellte Schäden sofort gegenüber dem Anlagenbetreibers zu melden. Anderenfalls werden Schäden dem jeweils letzten Anlagebenützer zugerechnet, der die damit verbundenen Schadenersatzfolgen zu vertreten hat. 

 

4. Der Anlagenbenützer darf Schwungbewegungen jeder Art ausnahmslos nur im Bereich der im Golfstudio durch Bodenmarkierung gekennzeichneten Abschlagsplätze, die den Golfsimulationsanlagen zugeordnet sind, vollziehen. Gleichzeitig gilt, dass der Aufenthalt von Personen im Bereich der gekennzeichneten Abschlagsplätze einschließlich der ebenfalls durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Sicherheitszonen verboten ist.

 

5. Das Putting Green darf ausnahmslos nur mit dem Putter betreten und bespielt werden. Das Chippen auf/am Putting Green ist daher verboten.

 

 

6. Der Abschlagsplatz des Golfsimulators und das Putting Green darf nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden. Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken auf den Abschlagsplatz und das Putting Green ist verboten. Verunreinigungen werden dem jeweils letzten Benützer zugerechnet, der dann für die Reinigungs-/Sanierungskosten haftet.

 

7. Jeder Anlagenbenutzer hat den von ihm gemieteten Golfsimulator und/oder das Putting Green nach Ablauf der ihm zugeordneten Mietzeit unaufgefordert zu verlassen. Das Zurücklassen von Ausrüstungsgegenständen (insbesondere: Schlägermaterial) ist verboten.

 

8. Das Lärmen (insbesondere: Schreien) im Golfstudio ist verboten.

 

9. Der Anlagenbetreiber ist im Rahmen des sogenannten Hausrechtes (§354 ABGB) berechtigt, jeden Anlagenbenützer ohne Angabe eines Grundes aus dem Golfstudio zu verweisen. Wird ein solcher Verweis ausgesprochen, hat der Anlagenbenutzer demselben sofort zu entsprechen.

 

10. Sämtliche personenbezogenen Daten eines jeden Anlagebenützers werden EDV-unterstützt gespeichert. Jeder Anlagenbenützer erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung, indem er das Benützungsentgelt entrichtet. Die gespeicherten Daten werden vom Anlagenbetreiber ausschließlich für seine Zwecke verwendet, also nicht an Dritte weitergegeben. Der Anlagenbenützer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er - bis auf seinen schriftlichen Widerruf – vom Anlagenbetreiber unter Verwertung der gespeicherten Daten auch unaufgefordert über Neuigkeiten/Angebote im Golfstudio durch Zusendungen jeder Art informiert wird. Der Anlagenbenützer bestätigt, über die erforderliche Einwilligung zur Datenspeicherung/Datenverwendung durch den Anlagenbetreiber ausdrücklich informiert worden zu sein. Der Anlagenbenützer wurde darüber aufgeklärt, dass er seine Einwilligung zur Datenspeicherung/Datenverwendung jederzeit widerrufen kann. Der Anlagenbetreiber verarbeitet ausschließlich Daten, die er direkt vom Anlagenbenützer erhalten hat, fremde Datenquellen sind ausgeschlossen.  Der Anlagenbetreiber hat den Anlagenbenützer darüber informiert, dass die Daten für die Dauer des Betriebes des Golfstudios gespeichert werden und mit Betriebseinstellung die sofortige Datenlöschung erfolgt, ohne dass es dazu einer Aufforderung/Mitwirkung des Anlagenbenützers bedarf. Mit einem Widerruf durch den Anlagenbenützer wird die Datenlöschung vom Anlagenbetreiber jederzeit sofort vollzogen. Der Anlagenbenützer wurde vom Anlagenbetreiber darauf hingewiesen, dass der Anlagenbenützer im Zusammenhang mit der Datenspeicherung/Datenverwendung ein Beschwerderecht bei der nach der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Aufsichtsbehörde hat.

 

11. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist A-8813 St. Lambrecht.